§1 Geltung der Bedingungen:
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich Aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, durch welche der Unternehmer Verpflichtet wird Waren an den Kunden zu liefern.
$2 Vertragsabschluss:
a. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend. Speziell ausgearbeitete Angebote bleiben max. 14 Tage gültig.
b. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Unternehmers auf dem Auftrag. Lehnt der Unternehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab so gilt die Bestätigung als erteilt.
c. Nebenabreden, Änderungen uns Ergänzungen sind nur gültig wenn der Unternehmer sie schriftlich bestätigt.
d. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält sich der Unternehmer ausdrücklich vor, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar sind.
§3 Abnahmeverzug:
a. Wenn ein Liefertermin vereinbart wurde, sich die Auslieferrung auf Wunsch des Kunden aber verzögert, ist der Unternehmer berechtigt, ab avisierten Liefertermin Lagerkosten in Höhe von 5% des Auftragswertes je Monat in Rechnung zu stellen.
b. Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt 25% vom Auftragswert als pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen das dem Verkäufer ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
c. Der Unternehmer bemüht sich Liefertermine und Lieferzeiten einzuhalten. Die Lieferung kann sich aufgrund höherer Gewalt z.B. Stau oder ähnliches verzögern.
§4 Lieferung und Gefahrübergang:
a. Die Gefahr im Falle eines der Parteien verschuldeten Untergangs der Ware trotzdem den Kaufpreis bezahlen zu müssen, geht auf den Kunden über, sobald die Kaufsache bei Ihm eingetroffen ist. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
b. Der Unternehmer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen des Kunden zu versichern.
c. Wenn nicht anders vereinbart versteht sich die Lieferung bis Bordsteinkante.
§5 Gewährleistung und Haftung:
a. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen sein Erfüllungs- bzw. Versicherungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
b. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen – wie Zeichnungen, Abbildungen und Durchbruchsangaben usw.- sind, soweit nicht ausdrücklich auf Verlangen des Kunden als verbindlich bezeichnet, nur angenähert maßgebend.
c. Mit seiner Unterschrift auf der Rechnung/Lieferschein bestätigt der Kunde den ordnungsgemäßen und vollständigen Erhalt der Ware.
d. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Unternehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden – Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
e. Beschädigungen wie z.B. Lackkratzer oder Schürfstellen, oder Schäden die durch nicht ordnungsgemäßen Aufbau oder Bedienung oder natürliche Abnutzung entstehen, sofern sie nicht von uns verschuldet sind, sind kein Grund zur Reklamation.
f. Der Käufer kann Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird oder fehlschlägt.
g. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, das der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat: diese Vorschriften ergeben sich insbesondere aus der Betriebsanleitung.
h. Natürlicher Verschleiß z.B. von Glas, Guss, Rost, Dichtungsschnüre und Feuerraumauskleidung sind in jedem Falle von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§6 Eigentumsvorbehalt:
a. Der Unternehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises inkl. Liefer- und Montagekosten vor.
b. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug, ist der Unternehmer zur Zurücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
c. Im Falle der Rücknahme gelieferter Waren hat der Unternehmer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderrung. Seine Aufwendungen umfassen u.a. die Kosten für Transport und Montage.
d. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag sofern dies nicht ausdrücklich vom Unternehmer schriftlich erklärt wird.
e. Der Käufer darf die Kaufgegenstände nicht verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
f. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Unternehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
§7 Preis und Zahlung:
a. Der Preis des Angebots gilt nur bei Bestellung der gesamten im Angebot gelisteten Ware.
b. Sämtliche Nebenarbeiten (z.B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Dachdecker und Zimmermanns-, Elektro- Blitzschutzmaßnahmen und Malerarbeiten) sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind.
c. Verkaufspersonal ist zum Inkasso berechtigt, sowie auch die Monteure vor Ort. Zahlungen können dem zufolge mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Monteur vor Ort oder auf ein von diesem angegebenes Bank oder Postscheckkonto erfolgen.
d. Die Rechnung ist sofort bei Erhalt der Ware zu bezahlen.
e. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Unternehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur Erfüllungshalber. Diskont und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
f. Der Käufer ist nur berechtigt, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufzurechnen.
§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Solingen, soweit der Unternehmer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Unternehmers das Amtsgericht Solingen als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist.
§9 Sonstiges:
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.